Die Protokolldatei für die Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten enthält Informationen über den Synchronisierungsprozess von Benutzer- zu Kanzleikontakten, einschließlich folgender Punkte:
- Gesamtanzahl der synchronisierten Benutzerkontaktlisten
- Gesamtanzahl der Fehler
- Gesamtanzahl der Warnungen
- Alle aufgetretenen Fehlermeldungen oder Warnungen
- Informationen zur Konfiguration des Synchronisierungsprozesses
- Ein Abschnitt für jede synchronisierte Benutzerkontaktliste
- Für jede Benutzerkontaktliste die Gesamtanzahl der synchronisierten Kontakte
- Für jede Benutzerkontaktliste eine Liste neuer Kontakte, die mit einem Kontakt in der Kanzleiliste abgeglichen wurden oder als potenzielles Duplikat eines Kontakts in der Kanzleiliste erkannt wurden
Die Protokolldatei für die Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten wird automatisch im Datenverzeichnis auf dem Rechner gespeichert, von dem aus der Prozess ausgeführt wurde.
Die Protokolldatei trägt den Namen IAC2IALSyncProcess.log. Jeden Tag wird automatisch eine neue Protokolldatei erstellt und die Protokolldatei des Vortages umbenannt. Zum Beispiel wird am 21. Dezember 2015 die Protokolldatei vom 20. Dezember in 20151220IAC2IALSyncProcess.log umbenannt. (Der Dateiname zeigt das Datum zuerst im Format JJJJMMTT an.) Die Protokolldatei für den 21. Dezember würde dann IAC2IALSyncProcess.log heißen.
Diese Protokolldatei kann zusätzlich zum Protokoll des eigentlichen Prozesses verwendet werden. Sie können das Protokoll des Prozesses im InterAction Administrator einsehen.
Beim Planen der Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten können Sie Ihre Einstellungen für das Protokollierungsniveau und das Löschen der Protokolldateien festlegen. Dies tun Sie, indem Sie im Dialogfeld für die Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten auf Einstellungen klicken.
Protokolldateien löschen
Sie können festlegen, dass die Protokolldateien nach einer bestimmten Anzahl von Tagen automatisch gelöscht werden. Standardmäßig ist InterAction so eingestellt, dass Protokolldateien der Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten nach sieben Tagen gelöscht werden.
Protokollierungsniveau
Sie können zwischen vier verschiedenen Protokollierungsniveaus wählen:
- Standard (empfohlen) – Diese Option liefert Details zu Fehlern, Warnungen und Benutzersammlungen. Dies ist die beste Wahl, da sie detaillierte Informationen zur Synchronisierung bietet, ohne eine große Protokolldatei zu erzeugen.
- Niedrig – Zeigt die empfangenen Fehler und Warnungen an. Diese Option zeigt keine Informationen zu den Benutzerkontaktlisten an.
- Hoch – Diese Option sollte nur verwendet werden, wenn ein Synchronisierungsproblem behoben werden muss. Da eine Protokolldatei mit hohem Protokollierungsniveau sehr groß werden kann, wird sie nicht für den täglichen Gebrauch oder bei einer erstmaligen Datenübernahme empfohlen.
- Fehlerbehebung – Diese Option sollte nur verwendet werden, wenn Sie mit Unterstützung des LexisNexis InterAction Technical Support ein Synchronisierungsproblem beheben. Da eine Protokolldatei mit diesem Protokollierungsniveau sehr groß werden kann, wird sie nicht für den täglichen Gebrauch oder bei einer erstmaligen Datenübernahme empfohlen.
Fehlerbehandlung bei der Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten
Wenn Sie einen Prozess planen, können Sie festlegen, dass eine E-Mail an ein Konto gesendet wird, wann immer die Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten ausgeführt wird, oder nur, wenn die Synchronisierung fehlschlägt. Da die Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten mehrmals täglich ausgeführt wird, sollten Sie InterAction so einstellen, dass eine E-Mail gesendet wird, wenn die Synchronisierung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. So werden Sie sofort benachrichtigt, dass der Prozess nicht korrekt ausgeführt wurde, ohne dass Ihr Postfach mit Nachrichten über erfolgreiche Durchläufe überfüllt wird.
Wenn Sie eine E-Mail erhalten, die darauf hinweist, dass die Synchronisierung von Benutzer- zu Kanzleikontakten nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, sollten Sie das Protokoll für den Prozess umgehend einsehen.